EU-Lieferkettengesetz und CSRD: Was die neuen ESG-Vorgaben für Logistikunternehmen konkret bedeuten

EU-Lieferkettengesetz und CSRD: Was die neuen ESG-Vorgaben für Logistikunternehmen konkret bedeuten

EU-Lieferkettengesetz und CSRD: Neue ESG-Anforderungen für Logistikunternehmen

Die europäische Regulierung rund um Nachhaltigkeit verändert die Logistikbranche tiefgreifend. Mit dem EU-Lieferkettengesetz (offiziell: Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit – CSDDD) und der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) werden Umwelt-, Sozial- und Governance-Kriterien (ESG) zur Pflichtaufgabe. Was bislang oft als freiwillige Nachhaltigkeitsinitiative galt, entwickelt sich zu einem verbindlichen Compliance-Rahmen, der Transport- und Logistikunternehmen unter erheblichen Anpassungsdruck setzt.

Im Fokus stehen nicht nur große Konzerne. Speditionen, Kontraktlogistiker, Fulfillment-Dienstleister, E-Commerce-Logistiker, KEP-Dienste und Lagerbetreiber geraten zunehmend in den Blick von Gesetzgebern, Kunden und Investoren. Wer seine Lieferketten nicht transparent macht, Risiken nicht adressiert und ESG-Kennzahlen nicht belastbar dokumentiert, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern auch den Verlust wichtiger Auftraggeber.

Rechtlicher Rahmen: Was EU-Lieferkettengesetz und CSRD vorgeben

Sowohl das EU-Lieferkettengesetz als auch die CSRD zielen auf mehr Transparenz und Verantwortung entlang globaler Wertschöpfungsketten. Sie greifen jedoch an unterschiedlichen Stellen und ergänzen sich dadurch.

EU-Lieferkettengesetz (CSDDD)

Das EU-Lieferkettengesetz verpflichtet große Unternehmen, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken entlang ihrer gesamten Lieferkette zu identifizieren, zu verhindern, zu mindern und darüber zu berichten. Logistikunternehmen sind dabei in zweifacher Rolle betroffen: als eigene verpflichtete Unternehmen und als zentrale Glieder in den Lieferketten ihrer Kunden.

Typische Pflichten umfassen unter anderem:

  • Risikomanagement-Systeme für Lieferketten einführen
  • Menschenrechts- und Umwelt-Risikoanalysen entlang der Transport- und Lagerprozesse durchführen
  • Beschwerdeverfahren für Beschäftigte und Betroffene in der Lieferkette einrichten
  • Präventions- und Abhilfemaßnahmen dokumentieren
  • Regelmäßiges Monitoring und öffentlich zugängliche Berichte
  • CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive)

    Die CSRD weitet die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung massiv aus. Unternehmen müssen zukünftig nach einheitlichen ESRS-Standards (European Sustainability Reporting Standards) detailliert über Klimarisiken, Umweltauswirkungen, Sozialstandards, Governance-Strukturen und Geschäftsmodelle berichten. Für Logistikunternehmen bedeutet das: Emissionen, Energieverbrauch, Arbeitsbedingungen, Compliance-Prozesse und Lieferkettenrisiken müssen systematisch erfasst und offengelegt werden.

    Besonders relevant ist das Prinzip der doppelten Materialität. Logistiker müssen sowohl bewerten, wie sich Nachhaltigkeitsthemen auf das eigene Unternehmen auswirken (finanzielle Materialität) als auch, welche Auswirkungen das eigene Geschäftsmodell auf Umwelt und Gesellschaft hat (Impact-Materialität).

    Welche Logistikunternehmen betroffen sind – direkt und indirekt

    Nicht jedes Logistikunternehmen fällt sofort unter die vollen Berichtspflichten. Die Regulierung greift stufenweise, und dennoch sind schon heute nahezu alle Marktteilnehmer zumindest indirekt betroffen.

    Direkt betroffen sind typischerweise:

  • Größere Speditionen und Transportdienstleister mit mehr als 250 Mitarbeitenden und/oder relevanten Umsatzschwellen
  • Logistik-Konzerne, 3PL- und 4PL-Dienstleister mit internationaler Ausrichtung
  • Kontraktlogistiker, die in Konzernstrukturen eingebunden sind
  • Börsennotierte Logistikunternehmen und börsennotierte Beteiligungsgesellschaften mit Logistikschwerpunkt
  • Indirekt betroffen sind:

  • KMU in der Logistik, die als Zulieferer für berichtspflichtige Unternehmen arbeiten
  • Subunternehmer, Frachtführer, Lagerdienstleister und KEP-Partner in komplexen Transportketten
  • Unternehmen aus Industrie und Handel mit eigener Transport- und Lagerlogistik
  • Diese Unternehmen werden zwar oft nicht selbst zum Bericht verpflichtet, sie müssen jedoch Daten liefern, ESG-Anforderungen erfüllen und vertragliche Nachhaltigkeitsklauseln akzeptieren, um weiterhin als Dienstleister infrage zu kommen. ESG-Compliance wird damit zum zentralen Wettbewerbsfaktor im Transport- und Logistikmarkt.

    Konkrete ESG-Anforderungen an Transport, Lager und Distribution

    ESG-Kriterien sind breit angelegt. Für Logistikunternehmen verdichten sie sich jedoch auf einige zentrale Handlungsfelder, die den operativen Alltag unmittelbar betreffen.

    Umwelt (E – Environmental)

  • Erfassung und Reduktion von CO₂-Emissionen im Straßengüterverkehr, in der Luftfracht, Seefracht und Schiene
  • Optimierung von Routenplanung, Auslastung, Leerfahrten und multimodalen Transportketten
  • Energieeffizienz in Lagerhallen, Umschlagzentren und Fulfillment-Centern
  • Einsatz alternativer Antriebe (Elektro-Lkw, LNG, HVO, Wasserstoff) und emissionsarmer Flotten
  • Verwendung ressourcenschonender Verpackungen und Ladehilfsmittel
  • Messbare Klimaziele und Dekarbonisierungsstrategien für Transportnetzwerke
  • Soziales (S – Social)

  • Arbeitsbedingungen für Fahrerinnen und Fahrer, Umschlagpersonal und Lagermitarbeitende
  • Regelkonforme Lenk- und Ruhezeiten, faire Entlohnung und Arbeitssicherheit
  • Bekämpfung von Scheinselbstständigkeit und illegaler Beschäftigung in Transportketten
  • Schutz von Menschenrechten bei Subunternehmern und in internationalen Transportkorridoren
  • Aus- und Weiterbildungsangebote, insbesondere zu Sicherheit und Compliance
  • Governance (G – Governance)

  • Verankerung von Nachhaltigkeitszielen in der Unternehmensstrategie
  • Klare Verantwortlichkeiten für ESG-Themen im Management
  • Compliance-Management-Systeme für Lieferketten und Subunternehmer
  • Whistleblower-Mechanismen, Beschwerdeverfahren und Auditprozesse
  • Transparente Berichterstattung und regelmäßige ESG-Kennzahlen für Stakeholder
  • Lieferkettentransparenz in der Logistik: Daten, Prozesse, Partner

    Eine der größten Herausforderungen des EU-Lieferkettengesetzes in der Logistik ist die Transparenz entlang komplexer Transportnetzwerke. Der klassische Stückgutverkehr mit mehreren Umschlagpunkten, Subunternehmerketten und internationalen Partnern macht es schwierig, Risiken sauber zuzuordnen und Daten belastbar zu erfassen.

    Logistikunternehmen müssen ihre Supply-Chain-Transparenz deutlich erhöhen und strukturiert dokumentieren:

  • Welche Transportrouten und Korridore werden genutzt?
  • Welche Subunternehmer, Carrier und Agenten sind an Transport und Umschlag beteiligt?
  • Welche Arbeits- und Sicherheitsstandards gelten bei Partnern?
  • Wie werden Verstöße erkannt, gemeldet und behoben?
  • Digitale Lösungen spielen dabei eine Schlüsselrolle. Transportmanagementsysteme (TMS), Warehouse-Management-Systeme (WMS), Track-&-Trace-Plattformen und spezielle ESG-Software helfen, Daten automatisiert zu sammeln, zu verknüpfen und auswertbar zu machen. Ohne strukturierte Datenerfassung ist eine verlässliche ESG-Berichterstattung kaum möglich.

    CSRD und ESG-Reporting: Welche Kennzahlen Logistikunternehmen brauchen

    Die CSRD verlangt detailreiche Nachhaltigkeitsberichte mit quantitativen Kennzahlen. Für Logistik- und Transportunternehmen ist insbesondere der Bereich Klimabilanz (Scope-1-, Scope-2- und Scope-3-Emissionen) zentral. Doch die Berichtspflichten reichen deutlich weiter.

    Typische ESG-Kennzahlen in der Logistik sind unter anderem:

  • CO₂-Emissionen pro Sendung, pro Tonne-Kilometer oder pro Auftrag
  • Anteil alternativer Antriebe und Kraftstoffe an der Gesamtflotte
  • Energieverbrauch pro Quadratmeter Lagerfläche
  • Arbeitsunfälle pro Jahr, Krankheitstage, Fluktuationsrate
  • Quote zertifizierter Subunternehmer (z. B. nach Umwelt- oder Sozialstandards)
  • Auditquote und Anzahl durchgeführter Lieferkettenprüfungen
  • Beschwerdefälle in der Lieferkette und umgesetzte Abhilfemaßnahmen
  • Diese Kennzahlen müssen nicht nur erhoben, sondern auch plausibilisiert und teilweise geprüft werden. Für viele Logistikunternehmen wird es notwendig, interne Reporting-Strukturen aufzubauen, Verantwortlichkeiten festzulegen und IT-Systeme zu erweitern, um die Anforderungen der CSRD zu erfüllen.

    Strategische Auswirkungen auf Geschäftsmodelle und Kundenbeziehungen

    ESG-Anforderungen durch EU-Lieferkettengesetz und CSRD beeinflussen die strategische Ausrichtung von Logistikdienstleistern. Nachhaltigkeit wird zunehmend zu einem Differenzierungsmerkmal im Wettbewerb um Industriekunden, Handelsunternehmen und E-Commerce-Plattformen.

    Auftraggeber erwarten nicht mehr nur pünktliche und kostengünstige Transporte, sondern auch glaubwürdige ESG-Konzepte. In Ausschreibungen werden Kriterien wie CO₂-Intensität, Zertifizierungen, soziale Standards und Transparenz der Lieferkette immer häufiger abgefragt und gewichtet. Logistiker, die hier überzeugende Antworten geben und belastbare Nachweise liefern, können sich gezielt als nachhaltige Partner positionieren.

    Gleichzeitig steigen die Anforderungen an die Zusammenarbeit innerhalb der Supply Chain. Kunden, Dienstleister und Subunternehmer müssen enger kooperieren, Daten austauschen und gemeinsame Nachhaltigkeitsziele definieren. Wer sich Kooperationsmodellen verschließt oder ESG-Anforderungen als reine Bürokratie betrachtet, riskiert, aus wichtigen Wertschöpfungsnetzwerken herauszufallen.

    Praktische Schritte: Wie Logistikunternehmen sich auf EU-Lieferkettengesetz und CSRD vorbereiten

    Um den neuen ESG-Vorgaben gerecht zu werden, sind strukturierte und schrittweise Maßnahmen sinnvoll. Dabei geht es nicht nur um Compliance, sondern auch um die Nutzung von Chancen für Prozessoptimierung und Marktpositionierung.

    Empfohlene Schritte für Logistikunternehmen:

  • Ausgangslage analysieren: Bestehende Nachhaltigkeitsinitiativen, Datenbasis, Zertifikate und Prozesse erfassen
  • ESG-Strategie definieren: Prioritäten setzen, konkrete Ziele formulieren (z. B. Emissionsreduktion, Flottenumstellung, Auditquoten)
  • Governance-Struktur schaffen: Zuständigkeiten im Management, ESG-Beauftragte, klare Verantwortlichkeiten pro Bereich
  • Daten- und IT-Infrastruktur prüfen: TMS, WMS und BI-Tools auf ESG-Reporting-Anforderungen ausrichten
  • Lieferkettenpartner einbinden: Kriterienkataloge, Verhaltenskodizes, Nachhaltigkeitsklauseln und Audits für Subunternehmer
  • Schulungen durchführen: Fahrer, Disponenten, Lagerpersonal und Vertrieb zu ESG-Standards und Compliance schulen
  • Pilotprojekte starten: Z. B. CO₂-neutrale Relation, nachhaltiges Lager, E-Lkw-Testflotte oder multimodale Transportlösung
  • Transparenz schaffen: ESG-Berichte, Kundeninformationen, Zertifikate und Kennzahlen aktiv kommunizieren
  • Diese Maßnahmen erlauben es Logistikunternehmen, ihre Prozesse mit den Vorgaben des EU-Lieferkettengesetzes und der CSRD zu synchronisieren und gleichzeitig Effizienzgewinne zu realisieren. Wer frühzeitig handelt, kann regulatorische Risiken reduzieren und sich einen Vorsprung in einem zunehmend regulierten und nachhaltigkeitsorientierten Logistikmarkt sichern.